Bundesamt für Soziale Sicherung|15.04.2020
PRESSEMITTEILUNG
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beanstandet rechtswidrige Regelungen für Zusatzhonorare in der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg
Bonn·Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat Teile des vom Schiedsamt festgesetzten Gesamtvergütungsvertrages für die vertragsärztliche Versorgung 2020 in Baden-Württemberg beanstandet. / Seit rund zwei...
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