Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG|07.07.2022

PRESSEMITTEILUNG

Eckpunkte zur PPR 2.0
Einführung der Pflegepersonalbemessung ist der richtige Schritt

Berlin (kkdp)·Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium nun die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer Pflegepersonalbemessung tatsächlich auf den Weg bringt. "Es ist gut, dass sich der Bundesgesundheitsminister nach langem Zögern nun doch entschlossen hat, die vom Deutschen Pflegerat, ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft entwickelte Pflegepersonalbemessung PPR 2.0 einzuführen", erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Unpassend ist jedoch, dass dieses positive Signal sofort mit der Ankündigung von Sanktionen verknüpft wird. "Es wäre klug, zunächst einmal den Stand der Pflegepersonalausstattung in den verschiedenen Kliniken zu evaluieren und sich dann darüber zu verständigen, wie die Personalausstattung dort, wo sie unzureichend sein sollte, verbessert werden kann. Jeder gute Wissenschaftler analysiert zunächst einmal sorgfältig die Situation und versucht sich über Ursache und Wirkung im Klaren zu werden, bevor er weitere Schritte festlegt. Wir gehen davon aus, dass diese Prinzipien guter Wissenschaft auch hier angewendet werden", so Gaß weiter. Es dürfte allgemein bekannt sein, dass der Arbeitsmarkt für Pflegekräfte leergefegt ist und eine Verbesserung der Personalausstattung dort wo sie notwendig sein sollte, großer Anstrengungen bedarf, die nur mittelfristig erfolgreich sein können.

Manche Ankündigung in den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministerium ist auch deutlich erklärungsbedürftig, so zum Beispiel die angedachte Regelung, dass bei Krankenhäusern mit Entlastungstarifverträgen die Pflegepersonalbemessung keine Anwendung finden soll.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass mit der flächendeckenden Einführung der Pflegepersonalbemessung die kleinteiligen und bürokratischen Pflegepersonaluntergrenzen bei den Kliniken ausgesetzt werden, die bereits einen hohen Erfüllungsgrad der Pflegepersonalbemessung vorweisen können. Es ist nicht sinnvoll, Doppeldokumentationen und Kontrollinstrumente dort fortzuführen, wo nachgewiesenermaßen ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind. Die vorgelegten Eckpunkte sind ein erster Rahmen, der noch einer erheblichen Klärung bedarf. "Wir erwarten, dass der Bundesgesundheitsminister die Krankenhäuser an der weiteren Erarbeitung des Gesetzes zur Einführung der Pflegepersonalbemessung eng beteiligt", betont der Vorstandsvorsitzende.

Pressekontakt:

Joachim Odenbach
Pressesprecher
Telefon 030/39801-1020
pressestelle@dkgev.de


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