Deutsche Rentenversicherung Bund|10.05.2023
PRESSEMITTEILUNG
Sozialwahl 2023: 52 Millionen Menschen in Deutschland zur Sozialwahl aufgerufen
Rund 52 Millionen Menschen haben wichtige Post erhalten - die Unterlagen zur Sozialwahl 2023. Bis zum 31. Mai können die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung gewählt werden. Ihre Stimme abgeben können alle Versicherten, die Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder den fünf Ersatzkassen zahlen oder in der Vergangenheit gezahlt haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Wahlberechtigt sind auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Gewählte Vertreter treffen wichtige Entscheidungen bei Rente und Gesundheit
Bei den Sozialversicherungen gibt es das demokratische Prinzip der Selbstverwaltung. Mit ihrer Stimme können die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Selbstverwaltung bestimmen. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter treffen wichtige Entscheidungen im Bereich der Renten- und Krankenversicherung, beispielsweise entscheiden sie über den Haushalt und damit über die Verwendung der Beiträge. Darüber hinaus legen sie etwa Reha-Angebote bei der Rentenversicherung und Satzungsleistungen bei den Krankenkassen fest.
"Der konkrete Einfluss der gewählten Selbstverwaltung zeigt sich in der Deutschen Rentenversicherung bei vielen wichtigen Leistungen. So hat sie beispielsweise die kurzfristige Einführung einer Post-COVID-Reha ermöglicht und die Kinder-Reha um eine ambulante Möglichkeit erweitert. Die ehrenamtlichen Vertreter entscheiden zudem über Widersprüche von Versicherten und ermöglichen mit mehreren Tausend Versichertenberaterinnen und -beratern in der Nachbarschaft einen guten Service", so Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Stimmabgabe bei den Ersatzkassen erstmals online möglich
2023 kann bei den Ersatzkassen erstmalig auch online gewählt werden. Mit dem Modellprojekt Online-Wahl soll die Sozialwahl modernisiert und mehr Menschen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Stimme abzugeben. Alternativ können die Stimmen aber auch weiterhin per Brief abgegeben werden.
"Das Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung ist: Wer Beiträge bezahlt, bestimmt auch mit! Die gesetzliche Krankenversicherung wird in diesem Jahr 300 Milliarden Euro für die gesundheitliche Versorgung aufwenden. Die ehrenamtlichen Verwaltungsräte achten darauf, dass dieses Geld für moderne Versorgungsstrukturen und eine hohe Versorgungsqualität eingesetzt wird. Stärken Sie den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern mit Ihrer Stimme den Rücken und bestimmen Sie damit den Kurs Ihrer Krankenkasse. Das geht weiterhin per Brief und nun erstmalig auch online. Für diesen Modellversuch Onlinewahlen haben wir uns als Ersatzkassen bei der Politik eingesetzt", so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Die Sozialwahl gibt es in der Bundesrepublik seit 70 Jahren. Sie ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Weitere Informationen zur Sozialwahl 2023 gibt es unter www.sozialwahl.de im Internet.
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Dr. Dirk von der Heide
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