Spitzenverband Bund der Krankenkassen|05.03.2024
PRESSEMITTEILUNG
17.000 neue Hilfsmittel - Verzeichnis bildet medizintechnischen Fortschritt ab
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zum siebten Fortschreibungsbericht: "Das Hilfsmittelverzeichnis sorgt dafür, dass die Versicherten ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf der Höhe des medizintechnischen Fortschritts erhalten. In den letzten fünf Jahren wurden 17.703 neue Produkte aufgenommen, 42 Produktgruppen fortgeschrieben und 9.170 Produkteinträge aktualisiert. Insgesamt stehen gesetzlich Versicherten rund 44.000 Hilfsmittel zur Verfügung. Die Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Versicherte wird durch neue Produkte und moderne Fertigungstechniken fortwährend verbessert und weist einen hohen Praxisbezug auf. Das Hilfsmittelverzeichnis schafft so Transparenz und sorgt bundesweit für eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der GKV-Versicherten durch die Leistungserbringer."
Innovative Produkte in der Versorgung
Neue Produkte können in einem beschleunigten Verfahren in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, ohne dass in einem formalen Verfahren bereits Produktuntergruppen oder Produktarten gebildet wurden. Im Berichtszeitraum wurden beispielhaft folgende Produkte im beschleunigten Verfahren in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen:
Keine Entscheidungen am grünen Tisch
Sämtliche 42 Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses werden regelmäßig fortgeschrieben, damit relevante medizinische und technische Erkenntnisse, Produktentwicklungen und neue Fertigungstechniken möglichst schnell bei den Versicherten ankommen. Die Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten, die Spitzenorganisationen der Hersteller und Leistungserbringer, aber auch medizinische Fachgesellschaften und Sachverständige werden in Gesprächen und durch schriftliche Äußerungen engmaschig in den gesamten Fortschreibungsprozess eingebunden.
Im Schnitt werden je Produktgruppe elf einschlägige Organisationen im Rahmen der Fortschreibung um Stellungnahme gebeten, im Durschnitt nehmen jedoch nur vier davon diese Möglichkeit wahr. Trotzdem werden Versichertenbedürfnisse hinsichtlich der Produkt- und Versorgungsqualität gezielt erfasst und in den Fortschreibungen berücksichtigt.
Rechte der GKV-Versicherten
GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Das Hilfsmittelverzeichnis sorgt mit seinen Qualitätsanforderungen dafür, dass mehrkostenfreie Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel einen hohen Versorgungsstandard aufweisen. Die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Beratungsverpflichtungen stellen zudem sicher, dass gesetzlich Versicherte - immerhin 90 Prozent der Gesamtbevölkerung - nicht durch ungerechtfertigte Mehrkosten belastet werden. Leistungserbringende wie Sanitätshäuser, Orthopädiefachgeschäfte oder Hörakustikerinnen und -akustiker müssen stets aktiv über diesen Versorgungsanspruch informieren, eine Auswahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln anbieten und auf eventuelle Mehrkosten ausdrücklich hinweisen. Denn nur umfassend informierte Versicherte, denen geeignete mehrkostenfreie Hilfsmittel angeboten werden, können eine abgewogene Entscheidung treffen, ob sie eine Versorgung mit oder ohne Mehrkosten wollen.
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
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