Spitzenverband Bund der Krankenkassen|23.12.2013

STATEMENT

Ab 1. Januar gilt die neue elektronische Gesundheitskarte

Berlin·"Ab dem 1. Januar 2014 wird die elektronische Gesundheitskarte als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen gelten. Die alte Krankenversichertenkarte verliert damit zum 31. Dezember...

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