Spitzenverband Bund der Krankenkassen|21.12.2022

STATEMENT

Gesetz zur Neuordnung der UPD widerspricht Koalitionsvertrag

Berlin (kkdp)·Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland erklärt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:

"In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren. Das kann man als ergänzendes Beratungsangebot zur umfassenden und qualifizierten Beratung durch die Kranken- und Pflegekassen politisch gut vertreten.

Der heutige Kabinettsbeschluss zur Errichtung einer Unabhängigen Patentenberatung Deutschland (UPD) als Stiftung des GKV-Spitzenverbandes widerspricht komplett dieser Zielsetzung. Er sieht insbesondere einen Zwang zur Finanzierung der UPD fast vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung, zu einem kleinen Teil durch die private Krankenversicherung, vor. Diese Absicht liegt inhaltlich konträr zum Koalitionsvertrag und begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, wie sie auch schon in mehreren Anhörungen im Bundestag dargelegt wurden."

Dokumente und Links

Erklärung des Verwaltungsrates vom 30.11.2022: Verwaltungsrat lehnt Pläne zur Neuordnung der UPD ab

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de


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