IKK classic|01.11.2023

PRESSEMITTEILUNG

Automatismus der jährlichen Beitragserhöhung stoppen!

Dresden (kkdp)·IKK classic zur Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass auch im kommenden Jahr Versicherte und Arbeitgeber das strukturelle Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren sollen", sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic, anlässlich der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,7 Prozent für 2024 durch die Bundesregierung. "Steigende Kosten der Gesundheitsversorgung per Erhöhung des Zusatzbeitrags aufzufangen und damit den Beitragszahlenden aufzubürden, darf nicht die neue Normalität sein. Der Automatismus von jährlichen Erhöhungen des Beitrages muss gestoppt werden."

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund bereits geplanter Reformvorhaben, deren Kosten in den Kalkulationen des jetzt festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes noch gar nicht berücksichtigt wurden.

"Das zeigt, wie dringend wir ein nachhaltiges Konzept für die GKV-Finanzierung brauchen. Doch das Thema schiebt auch die aktuelle Regierung vor sich her", resümiert Hippler. So wurden beispielsweise Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Übernahme kostendeckender Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger durch den Bund sowie die Anpassung und Dynamisierung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen, bis heute nicht angegangen. "Hier braucht es eine abschließende, eindeutige und transparente Definition und eine entsprechende Finanzierung", fordert Hippler.

Ein für Ende Mai 2023 angekündigtes GKV-Finanzierungkonzept soll sich seit Monaten in interner Regierungsabstimmung befinden.

"Wir fragen uns, wann das Thema endlich auf die Tagesordnung kommt", so Frank Hippler. "Eine jährliche Beitragserhöhung ist keine nachhaltige Maßnahme. Dabei gibt es schon heute deutlich bessere, auch kurzfristig umsetzbare Vorschläge, die jedoch regelmäßig von der Bundesregierung ignoriert werden."

So sei es unverständlich, dass die deutsche Steuersystematik für Produkte des Grundbedarfs zwar den ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) vorsieht, aber dieser ausgerechnet für Arznei- und Hilfsmittel nicht angewandt wird. "Die Beitragszahlenden übernehmen den Differenzbetrag zwischen regel- und ermäßigtem Steuersatz und subventionieren damit den Bundeshaushalt." Die IKK classic fordert seit langem die einheitliche Festlegung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Arznei- und Hilfsmittel. Allein hierdurch könnte die GKV kurzfristig insgesamt um ca. 5,5 Mrd. Euro entlastet werden. Zudem würde damit die ungleiche und aufwändige Ermittlung von bisher uneinheitlichen Steuersätzen für Hilfsmittel entfallen. "Das wäre auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung im Gesundheitswesen - ebenfalls ein ausgewiesenes Ziel der Bundesregierung, bei dem die Politik bisher nur schleppend vorankommt", so Hippler.

Pressekontakt:

Juliane Mentz
Pressesprecherin
Tel.: 0351 4292 281415
Fax: 0800 455 8888 003
presse@ikk-classic.de


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