KKH Kaufmännische Krankenkasse|08.05.2023

PRESSEMITTEILUNG

Kostenlose Online-Kurse zum Tag der Pflege

Hannover (kkdp)·KKH-Angebot für pflegende Angehörige und alle Interessierten

Rund um den internationalen Tag der Pflege am 12. Mai informiert die KKH Kaufmännische Krankenkasse pflegende Angehörige und alle Interessierten in drei kostenlosen Online-Seminaren über wichtige Themen wie Vorsorgevollmacht und Elternunterhalt. Eine Mitgliedschaft bei der KKH ist für die Teilnahme nicht erforderlich. Der erste Kurs zum Thema "Vorsorgevollmacht - in jeder Situation eine Stimme haben" findet am Dienstag, 9. Mai um 17 Uhr statt. "Jeder kann unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen, beispielsweise durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Dann ist es sehr wichtig zu wissen, wer stellvertretend handeln darf", erklärt Thies Lippels, Leiter des Referats Pflege bei der KKH. Welche Vorgaben erfüllt sein müssen, damit eine Vorsorgevollmacht rechtsgültig ist und was sich in ihr alles regeln lässt, erfahren Interessierte in dem Seminar.

"Ob Pflegedienst, Tagespflege oder Pflegeheim - es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Betreuung zu Hause oder auch stationär zu gestalten", weiß der KKH-Experte. Im zweiten Online-Kurs "Leistungen der Pflegeversicherung - geschickt kombiniert" am Donnerstag, 11. Mai um 17 Uhr geht es darum, einen Überblick über die unterschiedlichen Angebote der Pflegeversicherung zu bekommen. "Bei der Pflege fallen Kosten an, für die in den meisten Fällen auch das ersparte Geld eingesetzt werden muss. Deshalb ist es umso wichtiger zu wissen, wo und für welche Leistungen Betroffene in einer Pflegesituation Unterstützung erhalten können", sagt Thies Lippels. In dem Seminar wird darüber gesprochen, welche Leistungen es gibt, wie diese am besten miteinander kombiniert werden können und welche Angebote es für pflegende Angehörige gibt.

Das dritte Seminar "Elternunterhalt - Kinder haften für ihre Eltern?" findet einige Tage später am Montag, 15. Mai um 17 Uhr statt und klärt unter anderem die Frage, wer zahlt, wenn die Eltern in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden müssen. Können Seniorinnen und Senioren ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen und werden pflegebedürftig, entstehen hohe Kosten. Wenn dann die Rente oder das Ersparte der Betroffenen nicht ausreicht, um diese zu decken, gibt es in der Regel eine staatliche Unterstützung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind aber auch die Kinder der Pflegebedürftigen dazu verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. In welchem Umfang dies geschieht und ob beispielsweise Wohneigentum bei der Berechnung des Elternunterhalts berücksichtigt wird, erläutern Expertinnen und Experten in dem Online-Kurs. Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Interessierte außerdem in einem Podcast, der online auf der Internetseite der KKH zur Verfügung steht.

Anmeldungen für alle kostenlosen Seminare - auch für Nicht-KKH-Mitglieder - sind im Internet möglich: www.kkh.de/online-pflegeseminare.

Pressekontakt:

Daniela Preußner
Pressesprecherin
0511 2802-1610
presse@kkh.de


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