Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung|09.02.2022
PRESSEMITTEILUNG
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren
Düsseldorf/Berlin (kkdp)·Die aktuell noch per Papier zu genehmigenden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO), Parodontalerkrankungen (PAR) und Zahnersatz (ZE) werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren - kurz EBZ - überführt. Es wurde Wert darauf gelegt, sämtliche Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Hierbei wurden von Beginn an die PVS-Hersteller über den Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) einbezogen.
Die Übermittlung von der Zahnarztpraxis zur Krankenkasse und zurück wird via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfolgen. Die Grundsatzvereinbarung ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Daran ist eine Testphase angeschlossen, die bis zum 31. Dezember 2021 laufen soll. Der Test mit echten Anträgen und Genehmigungen/Bewilligungen, die sogenannte Pilotphase, erfolgt voraussichtlich ab 1. Januar 2022.
Mit dem dann folgenden Beginn des Echtbetriebs, der ab dem 1. Juli 2022 geplant ist, müssen alle Zahnarztpraxen sich mit den entsprechenden Modulen/Updates ihres PVS-Herstellers ausgestattet haben. Nach dem Start des flächendeckenden Echtbetriebs des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens kann in zu begründenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen, für 12 Monate auf das Papierverfahren zurückgegriffen werden. Die Anwendung des Papierverfahrens ist auf dem Bemerkungsfeld des entsprechenden Vordrucks zu begründen.
Die Übermittlung von der Zahnarztpraxis zur Krankenkasse und zurück wird via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) erfolgen. Die Grundsatzvereinbarung ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Daran ist eine Testphase angeschlossen, die bis zum 31. Dezember 2021 laufen soll. Der Test mit echten Anträgen und Genehmigungen/Bewilligungen, die sogenannte Pilotphase, erfolgt voraussichtlich ab 1. Januar 2022.
Mit dem dann folgenden Beginn des Echtbetriebs, der ab dem 1. Juli 2022 geplant ist, müssen alle Zahnarztpraxen sich mit den entsprechenden Modulen/Updates ihres PVS-Herstellers ausgestattet haben. Nach dem Start des flächendeckenden Echtbetriebs des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens kann in zu begründenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen, für 12 Monate auf das Papierverfahren zurückgegriffen werden. Die Anwendung des Papierverfahrens ist auf dem Bemerkungsfeld des entsprechenden Vordrucks zu begründen.
Pressekontakt:
Kai Fortelka, Pressesprecher
Tel.: +49 (0)30 280179-27
E-Mail: presse@kzbv.de