Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen|13.03.2020

PRESSEMITTEILUNG

Derzeit teuerstes Medikament der Welt
Zolgensma® keine Leistung der Krankenkasse

Essen·Eine Versorgung mit dem in der EU nicht zugelassenen Medikament Zolgensma® zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung scheidet aus, soweit andere Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind....

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