Mobil Krankenkasse|08.08.2023

PRESSEMITTEILUNG

Vollständige Kostenübernahme für Impfungen

Hamburg (kkdp)·Ab dem 08.08.2023 erstattet die Mobil Krankenkasse ihren Versicherten 100 % der Kosten auch für Impfungen, die nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Dazu gehören Grippe-, Meningokokken-B- und Reiseimpfungen. Auch ein neuer Impfstoff gegen Dengue, der erst seit Januar 2023 zugelassen ist, wird übernommen.

Egal, ob Baby, Berufstätiger oder Senior - Impfungen sind eines der wirksamsten Schutzschilder gegen Infektionskrankheiten. Versicherte der Mobil Krankenkasse können sich nun über die Übernahme auch jener Impfkosten freuen, die über die STIKO-Empfehlung hinausgehen. "Wir möchten, dass unsere Versicherten rundum geschützt sind. Deshalb erstatten wir, unter bestimmten Voraussetzungen, die Kosten anderer Impfungen im Rahmen unserer Zusatzleistungen", so Christian Dierks, Pressesprecher bei der Mobil Krankenkasse.

Neben bekannten Reiseimpfungen wie Hepatitis A und B oder Gelbfieber wird auch die ganz neu entwickelte und erst in diesem Januar zugelassene Impfung gegen das Dengue Fieber übernommen. Die gefährliche Infektionskrankheit grassiert in Südostasien, Indien, Mittel- und Südamerika sowie Teilen Westafrikas.

Nicht nur Reiselustige profitieren von der neuen Zusatzleistung: Babys und Kleinkinder sind mit der Meningokokken-B-Impfung geschützt. Bei 61 % der Meningitis-Fälle in Deutschland wurden Meningokokken B nachgewiesen.* Eine Infektion mit Meningokokken B kann schwere Folgeschäden wie Hörstörungen oder Gedächtnisprobleme hervorrufen. Die Mobil Krankenkasse übernimmt die Kosten der Impfung, die bislang noch nicht von der STIKO empfohlen wird.

Ausführliche Informationen zum Thema Impfung finden Interessierte unter www.mobil-krankenkasse.de/impfungen

*) Meningokokken B: Impfen oder nicht? | Apotheken Umschau (apotheken-umschau.de)

Pressekontakt:

Christian Dierks
Telefon: 040 3002-870
E-Mail: pressestelle@mobil-krankenkasse.de


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