UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH|29.11.2022
PRESSEMITTEILUNG
Aufhebung der Corona-Isolationspflicht: Unabhängige Patientenberatung kritisiert uneinheitliches Vorgehen der Bundesländer
Zur Aufhebung der fünftägigen häuslichen Isolationspflicht im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus durch die Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD:
"In mittlerweile bald drei Jahren Pandemie wurden die Corona-Maßnahmen in Deutschland auf regionaler und auf Länderebene immer wieder in sehr unterschiedlicher Art und Weise gehandhabt. Diese Uneinheitlichkeit im politischen Umgang mit der Pandemie hat die dringend notwendige verständliche Kommunikation der Maßnahmen und Empfehlungen immer wieder unnötigerweise erschwert, für Verunsicherung unter den Menschen gesorgt und das Vertrauen in die Pandemiepolitik untergraben. Bei der uneinheitlichen und zwischen den Ländern nicht abgestimmten Aufhebung der Corona-Isolationspflicht wird dieser Fehler nun erneut wiederholt."
Verhalten im Infektionsfall sorgt seit Pandemiebeginn für große Unsicherheit
Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD: "Das richtige Verhalten im Infektionsfall und die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen sind in der UPD-Beratung seit Beginn der Pandemie ein durchgehend prominentes Thema. Neben Zugängen zu Tests und Krankheitsnachweisen beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zählen dazu auch Fragen und Unsicherheiten zur Isolationspflicht. "In diesem Bereich herrscht ohnehin schon erfahrungsgemäß viel Unsicherheit und Verwirrung. Ein erneutes uneinheitliches und unabgestimmtes Vorgehen durch einzelne Bundesländer wie nun bei der Abschaffung der Isolationspflicht, die die Menschen zudem an der medizinischen Sinn der Maßnahmen zweifeln lassen kann, ist mehr als ärgerlich und bei der Bekämpfung der andauernden Pandemie nicht zielführend.", sagt Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD.
Einheitliches und koordiniertes Vorgehen ist geboten
Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, ergänzt: Jemand, der beispielsweise im niedersächsischen Göttingen wohnt und im hessischen Kassel arbeitet, müsste an seinem Wohnort in Isolation gehen, dürfte sich aber an einem Arbeitsplatz frei bewegen, sofern er eine Maske trägt. Das ist den Menschen nicht vermittelbar und aus medizinischer Sicht auch nicht begründbar Die Aufhebung der Corona-Isolationspflicht wirft damit einmal mehr ein Schlaglicht auf die praktische und auch kommunikative Problematik uneinheitlich geltender politischer Regelungen in Grenzregionen zwischen Gemeinden, Kreisen und Ländern. Da kann es auch schnell um existenzielle Fragen wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gehen. Wir wünschen uns daher im Falle der Aufhebung der Isolationspflicht ein abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen - unabhängig davon, wie einzelne Akteure dazu aus medizinischer Sicht stehen."
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