Verband der Ersatzkassen e. V.|09.11.2023

PRESSEMITTEILUNG

Bundestag berät das Digital-Gesetz in erster Lesung

Berlin (kkdp)·vdek: Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens, aber es geht noch mehr

Der Deutsche Bundestag berät heute das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) in erster Lesung. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Das Digital-Gesetz verleiht der Digitalisierung im Gesundheitswesen deutlich mehr Schwung. Die verschiedenen Regelungen werden den Behandlungsalltag der Patientinnen und Patienten digitaler, transparenter und einfacher gestalten und zugleich auch die Versorgung qualitativ verbessern. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle durch Einführung einer Opt-out- bzw. Widerspruchslösung sowie deren verpflichtende Befüllung mit medizinischen Daten durch die Leistungserbringer - beginnend mit einer digitalen Medikationsübersicht, der elektronischen Patientenkurzakte (u. a. mit Notfalldaten) sowie Labordaten. Damit schafft die ePA endlich einen echten Mehrwert für Versicherte und Leistungserbringer. Wichtig dabei ist auch die Integration des E-Rezeptes als verbindlichem Standard in die Arzneimittelversorgung und die Möglichkeit, es über die ePA-Apps der Krankenkassen einzulösen. Den Ausbau der Videosprechstunden in der ambulanten ärztlichen Versorgung begrüßen wir als Ersatzkassen ausdrücklich, wie auch Maßnahmen zur Begrenzung der Preisgestaltung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Digitale Antragsverfahren und Sitzungen

Es geht aber noch mehr. Deutliche Digitalisierungspotenziale sehen wir zum Beispiel im Bereich der ambulanten Psychotherapie durch Einführung eines elektronischen Antrags- und Gutachterverfahrens, wie dies im zahnärztlichen Bereich bereits erfolgreich praktiziert wird. Auch bei der Beantragung der Zulassung (zur Versorgung) von Heilmittelerbringern und von Pflegeeinrichtungen sollte auf Papier und Post verzichtet und ein digitaler Weg eingeschlagen werden. Wichtig wäre es zudem, Widersprüche von Versicherten zukünftig in digitalen Ausschusssitzungen behandeln zu können. Die Anliegen der Versicherten könnten dann schneller bearbeitet und die ehrenamtlich tätigen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter entlastet werden.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden zu erheblichen Mehrausgaben für die Krankenkassen führen, die auf längere Zeit und in der Summe betrachtet in die Milliarden gehen. Die Digitalgesetzgebung muss deshalb flankiert werden von einer Finanzreform, die die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Inhalt hat."

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Pressesprecherin
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00
michaela.gottfried@vdek.com


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