Bundesversicherungsamt

Maßstäbe für Vorstandsverträge und -vergütungen überarbeitet

21.01.2015·Die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung des Bundes und der Länder haben ihre gemeinsamen Maßstäbe zur Ausgestaltung von Vorstandsverträgen überarbeitet. Anwendbar sind diese nun auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV, KVn) und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK).

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Vorsitzenden der Verwaltungsräte aller unter seiner Aufsicht stehenden Krankenkassen über die aktualisierten Maßstäbe zur Prüfung von Vorstandsverträgen informiert. Das von allen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder gemeinsam in einer Arbeitstagung im November beschlossene Papier soll insbesondere die...

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