MDK-Reformgesetz

Medizinische Dienste sollen von Krankenkassen getrennt werden

08.05.2019·Mit dem Entwurf eines "Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen" (MDK-Reformgesetz) plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Abkoppelung des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen. Als eigenständige Körperschaften sollen die Medizinischen Dienste ihre Aufgaben unabhängiger und einheitlicher wahrnehmen können. Weitere Neuregelungen betreffen die Abrechnungsprüfungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) sind die sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienste der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung. Mit über 9.000 Beschäftigten wirken Sie daran mit, dass die Leistungen der Kranken- und Pflegekassen nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten...

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