Upcoding-Prozess vermieden

Landessozialgericht: AOK einigt sich außergerichtlich zum Vorwurf der Manipulation von Diagnosen

14.11.2016·In einem Gerichtsverfahren zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und dem Bundesversicherungsamt (BVA) sollte es um eine millionenschwere Rückforderung von Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds gehen. Das BVA vertrat die Ansicht, dass die AOK bei Ärzten auf die nachträgliche Änderung von Diagnosen ihrer Versicherten hingewirkt habe. Über dieses "Upcoding" seien unberechtigte Zahlungen aus dem Fonds zu Lasten anderer Kassen gezahlt worden. Kurz vor der Verhandlung zog die AOK nun ihre Klage gegen den BVA-Bescheid zurück. Damit verbunden ist offenbar auch eine Strafzahlung in Millionenhöhe.

Ein vom Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen im Kontext des "Upcodings" bereits terminiertes Verfahren zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und dem BVA wird nicht durchgeführt. Die AOK erkannte die Auffassung des BVA kurz vor Prozessbeginn außergerichtlich an und zog ihre Klage entsprechend zurück. Laut Gericht fordert das BVA von der AOK sieben...

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