Innovationsfonds

Der Innovationsfonds wurde im Jahr 2016 mit einem jährlichen Fördervolumen von bis zu 300 Millionen Euro beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet. Er hat das Ziel, die Qualität der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterentwickeln, indem er neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der GKV hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung ausgerichtet sind, fördert. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde der Innovationsfonds im jahr 2020 bis 2024 verlängert und das jährliche Förderbudget auf 200 Millionen Euro reduziert.

Als neue Versorgungsformen werden Modelle gefördert, welche die sektorenübergreifende Versorgung der Versicherten weiterentwickeln, die innersektorale Schnittstellen optimieren oder Ansätze enthalten, die Trennung der Sektoren zu überwinden. Die Versorgungsforschung soll wissenschaftliche Grundlagen für Lösungen zur Gestaltung, Organisation und Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens schaffen.

Innovationsausschuss

Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt - unter Einbeziehung externer Expertise - in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung. Nach Abschluss der geförderten Vorhaben fasst der Innovationsausschuss bei Förderungen neuer Versorgungsformen einen Beschluss mit Empfehlungen zur Überführung in die Regelversorgung. Nach Förderungen der Versorgungsforschung kann der Innovationsausschuss eine Empfehlung zur Überführung von Erkenntnissen aus Versorgungsforschungsprojekten beschließen. Die Beschlüsse werden auf den Internetseiten des Innovationsfonds veröffentlicht (vgl. "Links zum Thema").

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