BARMER
Wahltarif
Krankengeld Wahltarif für Künstler und Publizisten
Künstler und Publizisten- bei Krankheit finanziell abgesichert.
Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten können eine Krankengeldzahlung zwischen dem 15. und dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit durch eine monatliche pauschale Prämie absichern. Im Anschluss gilt der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld. Für die Beiträge zur Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz.
Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten können eine Krankengeldzahlung zwischen dem 15. und dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit durch eine monatliche pauschale Prämie absichern. Im Anschluss gilt der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld. Für die Beiträge zur Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz.
Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die BARMER aus.
Autor: BARMER
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