BERGISCHE KRANKENKASSE
Besondere Versorgungsform
Besondere Versorgung für Varizen-Operation Laser oder Radiowellen
Besondere Versorgung für Varizen-Operation
Wenn Sie unter Krampfadern (Varikose) leiden, bieten wir Ihnen mit diesem Angebot zusammen mit den teilnehmenden Ärzten eine schonende Behandlung und schnelle Regeneration.
Sie profitieren von der Vermeidung bzw. Verkürzung des Krankenhausaufenthaltes und der Arbeitsunfähigkeitszeit. Individuell abgestimmte Operationsverfahren (Venen-OP mittels Laser oder Radiowellen) mit Qualitätskontrolle und Belastungsreduktion durch schonende Behandlungsverfahren sind weitere Vorteile.
So profitieren Sie
Versicherte der BERGISCHEN mit Diagnose "Varikose" nach ICD 10-GM 2011:
I83.0, I83.1, I83.2, I83.9 und ggf. zur Indikationsstellung einer Operation oder Intervention
Bei Vorliegen einer Indikation für ein operatives Stammvenenstripping (ICD 10-Diagnosen) erstattet die BERGISCHE im Rahmen des § 23 SGB V die Kosten für eine ärztlich empfohlene ambulante selbst beschaffte Laserbehandlung der Stammvenen (Ziffer 2882, 2883A, 2886A Gebührenordnung für Ärzte zzgl. ärztliche Nebenleistung und Anästhesie), höchstens jedoch insgesamt einen Betrag in Höhe von 750,00 € innerhalb von drei Kalenderjahren, wenn die Leistung erforderlich ist, um eine Krankheit zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden.
Voraussetzung für einen Zuschuss ist zudem, dass die Behandlung durch einen Vertragsarzt bzw. eine Vertragsärztin durchgeführt wird.
Der Kostenzuschuss kann erneut frühestens drei Jahre nach der zuletzt erfolgten Bezuschussung
ausgehend vom Behandlungsdatum beansprucht werden.
Der Zuschuss zu einer Laserbehandlung der Stammvenen muss vorab unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und einer Kostenaufstellung beantragt werden.
Die BERGISCHE ist berechtigt, die medizinische Notwendigkeit des Eingriffes durch den Medizini-schen Dienst prüfen zu lassen.
Wenn Sie unter Krampfadern (Varikose) leiden, bieten wir Ihnen mit diesem Angebot zusammen mit den teilnehmenden Ärzten eine schonende Behandlung und schnelle Regeneration.
Sie profitieren von der Vermeidung bzw. Verkürzung des Krankenhausaufenthaltes und der Arbeitsunfähigkeitszeit. Individuell abgestimmte Operationsverfahren (Venen-OP mittels Laser oder Radiowellen) mit Qualitätskontrolle und Belastungsreduktion durch schonende Behandlungsverfahren sind weitere Vorteile.
So profitieren Sie
Versicherte der BERGISCHEN mit Diagnose "Varikose" nach ICD 10-GM 2011:
I83.0, I83.1, I83.2, I83.9 und ggf. zur Indikationsstellung einer Operation oder Intervention
Bei Vorliegen einer Indikation für ein operatives Stammvenenstripping (ICD 10-Diagnosen) erstattet die BERGISCHE im Rahmen des § 23 SGB V die Kosten für eine ärztlich empfohlene ambulante selbst beschaffte Laserbehandlung der Stammvenen (Ziffer 2882, 2883A, 2886A Gebührenordnung für Ärzte zzgl. ärztliche Nebenleistung und Anästhesie), höchstens jedoch insgesamt einen Betrag in Höhe von 750,00 € innerhalb von drei Kalenderjahren, wenn die Leistung erforderlich ist, um eine Krankheit zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden.
Voraussetzung für einen Zuschuss ist zudem, dass die Behandlung durch einen Vertragsarzt bzw. eine Vertragsärztin durchgeführt wird.
Der Kostenzuschuss kann erneut frühestens drei Jahre nach der zuletzt erfolgten Bezuschussung
ausgehend vom Behandlungsdatum beansprucht werden.
Der Zuschuss zu einer Laserbehandlung der Stammvenen muss vorab unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und einer Kostenaufstellung beantragt werden.
Die BERGISCHE ist berechtigt, die medizinische Notwendigkeit des Eingriffes durch den Medizini-schen Dienst prüfen zu lassen.
Die Versorgungsform wird angeboten in:
Bundesweit
Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE
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