BERGISCHE KRANKENKASSE
Besondere Versorgungsform
Künstliche Befruchtung - BKK Kinderwunsch
Der Vertrag beinhaltet neben der 50 % EBM-Abrechnung folgende ergänzende Leistungsinhalte:
Teilnahmevoraussetzung:
wenn die Ehefrau bei einer teilnehmenden BKK versichert ist sowie wenn das KiWu-Zentrum dem Vertrag angeschlossen ist
Anspruch auf Leistungen nach diesem Vertrag haben ausschl. die Versicherten der BKKn, die ihre Teilnahme an der
Versorgung nach diesem Vertrag erklärt haben und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- bundesweit verheiratetes Paar mit Kinderwunsch
- die Vollendung des 25. Lebensjahres für einen Anspruch auf eine künstliche Befruchtung von verheirateten
Kinderwunschpaaren, dieser Anspruch besteht bis zum 42. Lebensjahr der Frau bzw. bis zur Vollendung des
50. Lebensjahres des Manns
- für die oben genannte Leistungsinhalte ist eine Versicherung der Ehefrau bei einer teilnehmenden BKK
notwendig,
Die Teilnahme ist freiwillig.
Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42
Zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach Transfer je 350 €
-Zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach Transfer je 250 €
Einführung Zuschüsse für Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres:
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 IVF, je 800 € pro Versuch
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 ICSI, je 1000 € pro Versuch
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 IVF, je 800 € pro Versuch
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 ICSI, je 1000 € pro Versuch
-Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch IVF oder ICSI 800 €/1000 €
Teilnahmevoraussetzung:
wenn die Ehefrau bei einer teilnehmenden BKK versichert ist sowie wenn das KiWu-Zentrum dem Vertrag angeschlossen ist
Anspruch auf Leistungen nach diesem Vertrag haben ausschl. die Versicherten der BKKn, die ihre Teilnahme an der
Versorgung nach diesem Vertrag erklärt haben und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- bundesweit verheiratetes Paar mit Kinderwunsch
- die Vollendung des 25. Lebensjahres für einen Anspruch auf eine künstliche Befruchtung von verheirateten
Kinderwunschpaaren, dieser Anspruch besteht bis zum 42. Lebensjahr der Frau bzw. bis zur Vollendung des
50. Lebensjahres des Manns
- für die oben genannte Leistungsinhalte ist eine Versicherung der Ehefrau bei einer teilnehmenden BKK
notwendig,
Die Teilnahme ist freiwillig.
Vertragspartner der BERGISCHE:
VAG Bayern / BKK Landesverband Bayern
Berufsverband Reproduktionsmedizin Bayern e.V.
Die Versorgungsform wird angeboten in:
Bundesweit
Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE
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