BERGISCHE KRANKENKASSE


Mehrleistung

Osteopathie - FlexiBonus2 bis zu 300 € im Jahr

Bis zu 300 € für Osteopathie, Akupunktur oder Chiropraktik im Rahmen des FlexiBonus2.

Osteopathie
Voraussetzung für die Erstattung ist eine ärztliche Verordnung. Außerdem darf die Behandlungsmethode nicht zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgeschlossenen Leistungen zählen. Ihr Osteopath berät Sie hierzu gerne.

Qualifiziert für eine qualitätsgesicherte Behandlung und Erstattung via FlexiBonus2 sind alle Osteopathen, die Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sind oder eine entsprechende osteopathische Ausbildung absolviert haben.

Mit dem FlexiBonus2 der BERGISCHEN bis zu 300 € als Prämie für osteopathische Behandlungen (Osteopathie, Akupunktur, Chiropraktik und alle Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Bis zu 300 € Schwangerschaftsvorsorge extra

Für Sie übernimmt die BERGISCHE bei Einreichung der Originalrechnung die Kosten für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen bei werdenden Müttern vor der Entbindung. Dazu zählen

Die BERGISCHE erstattet zudem Kosten für nichtverschreibungspflichtige
apothekenpflichtige Arzneimittel, die während der Schwangerschaft mit den Wirkstoffen
Jodid, Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Mono- oder Kombinationspräparate
beansprucht werden und für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen naturheilkundlichen Therapierichtungen.

Neu: Angebot zu integrativer Medizin Homöopathie - Naturheilkunde Leistungen im Rahmen der Besonderen Versorgung auf Gesundheitskarte - beispielsweise Anthroposophische Medizin, Ayurveda, Ernährungstherapie, Feldenkrais, Homöopathie, Kinesiologie, Osteopathie, Physikalische Therapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Umweltmedizin.

Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE


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Kontakt zur BERGISCHE:
Tel. 0212 2262-0
oder per E-Mail

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