BKK Akzo Nobel Bayern
Mehrleistung
Haushaltshilfe
Haushaltshilfe
Als alternative Mehrleistung zu der gesetzlichen Regelung erstatten wir unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für Verwandte und Verschwägerte bis zum II. Grad (z.B. Schwiegermutter) und erweitern somit den Kreis der Personen, die als Haushaltshilfe tätig werden kann.
Voraussetzungen sind ggf. eine ärztliche Bescheinigung, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen bzw. die Betreuung übernehmen kann und dass ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die BKK Akzo Nobel erstattet bis zu acht Stunden täglich mit einem Höchstbetrag von 82,00 € (10,25 €/Std.), abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Autor: BKK Akzo Nobel Bayern
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