BKK Akzo Nobel Bayern
Mehrleistung
Hebammenrufbereitschaft
Sie möchten sich bei der Geburt von einer persönlich gewählten, freiberuflich tätigen Hebamme betreuen lassen? Die Kosten für diese besondere Leistung übernehmen wir. Neben den regulären Leistungen des Arztes und der Hebamme erstatten wir bis zu 300 Euro der entstandenen Kosten für die Hebammenrufbereitschaft.
Die Rufbereitschaft wird vertraglich mit einer Hebamme Ihres Vertrauens vereinbart. Damit verpflichtet sie sich, zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar zu sein und Ihnen zur Verfügung zu stehen, wenn Ihr Baby kommt. Die Kosten, die sie dafür in Rechnung stellt, erstatten wir bis zu maximal 300 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.
Autor: BKK Akzo Nobel Bayern
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