BKK Herkules
Mehrleistung
Künstliche Befruchtung
Versicherte der BKK Herkules, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach den Regelungen des § 27 a SGB V haben, erhalten bei der Durchführung einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zusätzlich zu den im Behandlungsplan genehmigten Kosten einen Zuschuss je durchgeführten Behandlungsversuch pro Ehepaar.
Der Zuschuss beträgt 260 EUR, jedoch nicht mehr als die dem Ehepaar tatsächlich entstandene Kosten, maximal für drei Versuche.
Eine Kostenbeteiligung erfolgt nur, wenn beide Ehepartner bei der BKK Herkules versichert sind.
Der Zuschuss beträgt 260 EUR, jedoch nicht mehr als die dem Ehepaar tatsächlich entstandene Kosten, maximal für drei Versuche.
Eine Kostenbeteiligung erfolgt nur, wenn beide Ehepartner bei der BKK Herkules versichert sind.
Autor: BKK Herkules
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