BKK LINDE
Mehrleistung
Hautkrebsscreening
Hautkrebsscreening
Diese Leistung gilt für folgende Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr haben Sie einmal jährlich Anspruch auf die Untersuchung.
Folgende Punkte umfasst die Leistung:
die Anamnese
eine körperliche Untersuchung (Untersuchung der Haut, der Hautanhangsgebilde und der sichtbaren Schleimhäute - Gesamthautuntersuchung), sofern medizinisch notwendig einschließlich Auflichtmikroskopie
die erstmalige Hauttypbestimmung
die vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennung
Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Endergebnis der vorgenannten Maßnahmen, dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen.
Hinweis: Im Bundesland Bayern kann der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit eine Auflichtmikroskopie durchführen. In diesem Fall rechnet der Arzt die erbrachte Leistung über den Vertrag in Bayern ab.
In allen anderen Bundesländern außerhalb Bayerns erhalten Sie für die Durchführung einer Auflichtmikroskopie eine Privatliquidation des Arztes. Die erbrachte Leistung kann nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Eine Erstattung der Privatliquidation ist ebenfalls nicht möglich.
Diese Leistung gilt für folgende Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr haben Sie einmal jährlich Anspruch auf die Untersuchung.
Folgende Punkte umfasst die Leistung:
die Anamnese
eine körperliche Untersuchung (Untersuchung der Haut, der Hautanhangsgebilde und der sichtbaren Schleimhäute - Gesamthautuntersuchung), sofern medizinisch notwendig einschließlich Auflichtmikroskopie
die erstmalige Hauttypbestimmung
die vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennung
Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Endergebnis der vorgenannten Maßnahmen, dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen.
Hinweis: Im Bundesland Bayern kann der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit eine Auflichtmikroskopie durchführen. In diesem Fall rechnet der Arzt die erbrachte Leistung über den Vertrag in Bayern ab.
In allen anderen Bundesländern außerhalb Bayerns erhalten Sie für die Durchführung einer Auflichtmikroskopie eine Privatliquidation des Arztes. Die erbrachte Leistung kann nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Eine Erstattung der Privatliquidation ist ebenfalls nicht möglich.
Autor: BKK LINDE
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