BKK ProVita


Besondere Versorgungsform

Hautkrebs Vorsorgeuntersuchung

Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres haben über den bundesweiten Selektivvertrag (HKS U35) einmal alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt.

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Bundesweit

Autor: BKK ProVita


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