BKK ProVita


Wahltarif

Wahltarif Selbstbehalt

Keine oder kaum eine Inanspruchnahme von Leistungen ermöglicht allen Mitgliedern die den Tarif Selbstbehalt wählen, eine Prämie von 200 EUR jährlich.

Der Tarif Selbstbehalt kann von allen Mitgliedern der BKK ProVita die ihre Beiträge selber zahlen, gewählt werden.

Der Anspruch auf die Prämie von 200 Euro jährlich verringert sich durch Selbstbehalt, sobald das Mitglied oder ein kostenlos Familienversicherter des Mitglieds Leistungen in Anspruch nimmt.

Ausdrücklich nicht auf den Selbstbehalt werden die Kosten für die Inanspruchnahme folgender Leistungen angerechnet:

- Maßnahmen der Primärprävention
(z.B. Gesundheitskurse)
- Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 18 Jahre
- Krebsvorsorgeuntersuchungen für Männer ab 18 Jahre
- Gesundheits-Check-Up für Versicherte ab 35 Jahre
- Jährl. Zahnvorsorgeuntersuchungen
- Sämtliche Leistungen für familienversicherte Angehörige, egal welchen Alters
- Sämtliche vertragsärztliche und vertragszahnärztliche
Leistungen, die ohne Folgeverordnung bleiben
- Schwangerschaftsleistungen (§§24c-i SGB V)

Die vorgenannten Leistungen sind prämienunschädlich und haben keinen Einfluss auf den Wahltarif. Bei allen anderen in Anspruch genommenen Leistungen verringert sich die Prämie entsprechend.

Das finanzielle Risiko des Mitglieds beträgt höchstens 100 Euro im Jahr. Dies ist das maximale Risiko, egal in welcher Höhe Leistungen angefallen sind.

Die Bindungsfrist an den Tarif Selbstbehalt beträgt 3 Jahre.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die BKK ProVita aus.

Autor: BKK ProVita


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Tel. 0800 6648808*
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