BKK VerbundPlus
Besondere Versorgungsform
Hautkrebsscreening auch für Versicherte unter 35
Hautkrebs-Screening
Hautkrebs-Screening auch für Versicherte unter 35 Jahren
Hautveränderungen werden von Vielen als banale Erkrankungen angesehen. Ihre Gefährlichkeit bei der Entstehung von Hautkrebs wird unterschätzt.
Hautkrebs ist die häufigste Krebsart beim Menschen. Zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart mit praktisch hundertprozentiger Heilungschance, vorausgesetzt, er wird rechtzeitig erkannt.
Nach dem Gesetz haben ab 01.Juli 2008 gesetzlich Versicherte Frauen und Männer ab 35 Jahre alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening.
Durch unseren speziellen Versorgungsvertrag zahlt die BKK VerbundPlus auch Versicherten unter 35 Jahren das Hautkrebs-Screening. Die Untersuchung kann bis 35 Jahre alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Durchgeführt wird diese Untersuchung beim Hautarzt.
Medizinischer Bereich:
Hauterkrankungen
Hautkrebs-Screening auch für Versicherte unter 35 Jahren
Hautveränderungen werden von Vielen als banale Erkrankungen angesehen. Ihre Gefährlichkeit bei der Entstehung von Hautkrebs wird unterschätzt.
Hautkrebs ist die häufigste Krebsart beim Menschen. Zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart mit praktisch hundertprozentiger Heilungschance, vorausgesetzt, er wird rechtzeitig erkannt.
Nach dem Gesetz haben ab 01.Juli 2008 gesetzlich Versicherte Frauen und Männer ab 35 Jahre alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening.
Durch unseren speziellen Versorgungsvertrag zahlt die BKK VerbundPlus auch Versicherten unter 35 Jahren das Hautkrebs-Screening. Die Untersuchung kann bis 35 Jahre alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Durchgeführt wird diese Untersuchung beim Hautarzt.
Medizinischer Bereich:
Hauterkrankungen
Vertragspartner der BKK VerbundPlus:
Hautärzte in den unten genannten Bundesländern
Die Versorgungsform wird angeboten in:
Bundesweit
Autor: BKK VerbundPlus
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Tel. 0800 2234 987*
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