BKK VerbundPlus
Wahltarif
Wahltarif mit Krankengeld
Die BKK VerbundPlus bietet einen Wahltarif für Selbständige mit Krankengeld.
Wahltarif Krankengeld
Die Sicherung des Einkommens für Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte
Speziell für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige und Arbeitnehmer, die keinen Mindestanspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen haben, bieten wir einen "Ergänzungstarif" zum gesetzlichen Krankengeld. Wie das gesetzliche Krankengeld greift dieser ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wahltarif "Krankengeld für Künstler"
Auf die individuellen Bedürfnisse von Freiberuflern wie z.B. Künstler, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler ist unser "Brückentarif" für den 15. bis 42. Tag der Erkrankung abgestimmt. Ab dem 43. Tag besteht ein Anspruch auf Krankengeld.
Wahltarif Krankengeld
Die Sicherung des Einkommens für Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte
Speziell für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige und Arbeitnehmer, die keinen Mindestanspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen haben, bieten wir einen "Ergänzungstarif" zum gesetzlichen Krankengeld. Wie das gesetzliche Krankengeld greift dieser ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wahltarif "Krankengeld für Künstler"
Auf die individuellen Bedürfnisse von Freiberuflern wie z.B. Künstler, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler ist unser "Brückentarif" für den 15. bis 42. Tag der Erkrankung abgestimmt. Ab dem 43. Tag besteht ein Anspruch auf Krankengeld.
Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die BKK VerbundPlus aus.
Autor: BKK VerbundPlus
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