BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN


Mehrleistung

Bis zu 300 Euro Erstattung für zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

Versicherte erhalten eine Erstattung der Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel bis zur Höhe von 300 Euro je Kalenderjahr, wenn diese als zusätzliche Vorsorgemaßnahme aufgrund einer Schwangerschaft eingenommen werden.

Alternativ können diese 300 Euro auch für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die Teilnahme eines Ehemannes an einem Geburtsvorbereitungskurs oder die Hebammenrufbereitschaft eingesetzt werden.

Autor: BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

BKK W&F


Haben Sie Fragen?

Kontakt zur BKK W&F:
Tel. 0800 56 61 800*
oder per E-Mail

*gebührenfrei

Immer aktuell
GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik