Bosch BKK


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Bei Krankheit bleiben viele Dinge oftmals unerledigt. Die Bosch BKK steht ihren Versicherten in diesem Fall zur Seite und übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung: Kein anderes Haushaltsmitglied kann diesen weiterführen und im Haushalt lebt ein Kind unter 14 Jahren. Oder: Der Versicherte bedarf nach einer stationären Maßnahme der erweiterten ärztlich empfohlenen Schonung.
Detailfragen werden gerne im persönlichen Gespräch erläutert.

Autor: Bosch BKK


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