IKK - Die Innovationskasse


Mehrleistung

Digitale Versorgungsprodukte (Hilfsmittel)

Sofern die digitale Gesundheitsanwendung nicht im Verzeichnis des BfArM gelistet ist, so hat die Innovationskasse eine zusätzliche Möglichkeit zur Kostenübernahme für digitale Gesundheitsanwendungen in ihrer Satzung geschaffen. Demnach werden die tatsächlichen Kosten bis max. 350,00 Euro pro Kalenderjahr erstattet.

Dies gilt beim Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für:
- Online-Sehschulen zur Behandlung von Sehschwäche
- Digitalen Tinnitus-Therapien
- Digitales Sprachtraining, ergänzende Behandlung für Kinder im Vor- und Grundschulalter, die sich in logopädischer Behandlung befinden (Artikulations App für Kinder)

Voraussetzungen für eine Kostenerstattung über die Satzung der IK sind:
- Eine Verordnung vom behandelnden Arzt
- Antrag auf Kostenübernahme vor der Inanspruchnahme
- Es handelt sich nicht um eine gelistete DiGA des BfArM
- Schulung der Versicherten in der Anwendung des Produkts

Im Zusammenhang mit der Kostenübernahmeerklärung seitens der IK, sind die Kosten zunächst von Ihnen zu entrichten.

Zur Erstattung reichen Sie dann bitte die Rechnung unter Nennung Ihrer aktuellen Bankverbindung bei der IKK ein.

Mehr dazu unter: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/apps-und-online/diga-digitale-gesundheitsanwendung

Autor: IKK - Die Innovationskasse


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