IKK - Die Innovationskasse
Mehrleistung
Digitale Versorgungsprodukte (Hilfsmittel)
Sofern die digitale Gesundheitsanwendung nicht im Verzeichnis des BfArM gelistet ist, so hat die IKK eine zusätzliche Möglichkeit zur Kostenübernahme für digitale Gesundheitsanwendungen in ihrer Satzung geschaffen. Demnach werden die tatsächlichen Kosten bis max. 350,00 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
Dies gilt beim Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für:
- Online-Sehschulen zur Behandlung von Sehschwäche
- Digitalen Tinnitus-Therapien
- Digitales Sprachtraining, ergänzende Behandlung für Kinder im Vor- und Grundschulalter, die sich in logopädischer Behandlung befinden (Artikulations App für Kinder)
Voraussetzungen für eine Kostenerstattung über die Satzung der IKK sind:
- Eine Verordnung vom behandelnden Arzt
- Antrag auf Kostenübernahme vor der Inanspruchnahme
- Es handelt sich nicht um eine gelistete DiGA des BfArM
- Schulung der Versicherten in der Anwendung des Produkts
Im Zusammenhang mit der Kostenübernahmeerklärung seitens der IKK, sind die Kosten zunächst von Ihnen zu entrichten.
Zur Erstattung reichen Sie dann bitte die Rechnung unter Nennung Ihrer aktuellen Bankverbindung bei der IKK ein.
Autor: IKK - Die Innovationskasse
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