IKK - Die Innovationskasse
Mehrleistung
Rufbereitschaftspauschale für Hebammen bis zu 250 Euro
Die IKK erstattet weiblichen Versicherten die entstandenen Kosten für die Rufbereitschaft einer Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft bis zu einer Höhe von 250 EUR je Schwangerschaft.
Die Erstattung bei der IKK erfolgt nach Vorlage der Rechnung der Hebamme.
Autor: IKK - Die Innovationskasse
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