TK|Mehrleistung
Hebammen-Rufbereitschaft
Die TK übernimmt die Kosten für die sogenannte Hebammen-Rufbereitschaft. Diese Leistung wird grundsätzlich als Pauschale berechnet. Die TK erstattet die Kosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Dazu muss die Schwangere lediglich die Rechnung der Hebamme im Original bei der TK einreichen.
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