Techniker Krankenkasse


Wahltarif

TK-Tarif Praxis

Wer den TK-Tarif Praxis wählt, kann ambulante ärztliche Leistungen bei Ärzten mit Kassenzulassung wie ein Privatversicherter in Anspruch nehmen. Die Kosten der Behandlung werden nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Stattdessen erhalten die Patienten vom Arzt eine Rechnung, die sie bei der TK einreichen. Die TK zahlt 80 Prozent der Kosten an den Patienten. Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent ist auf 800 Euro im Jahr begrenzt.

Erstattet werden alle Leistungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der Gebürhrenordnung für Ärzte (GOÄ).

Darüber hinausgehende Leistungen wie zum Beispiel IGeL-Angebote (t "Individuelle Gesundheitsleistungen") können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht übernommen werden.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 1-jährige Bindung an die TK aus.

Autor: Techniker Krankenkasse


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