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Wahltarif

Selbstbehalt

Mitglieder können den Wahltarif Selbstbehalt wählen. Die jährl. Prämie liegt zwischen 200 und 600 bei einem Selbstbehalt zw. 300 EUR und 900 EUR.

Mitglieder können für sich abhängig von der Höhe ihrer jährlichen beitragspflichtigen Einnahmen
(Jahreseinkommen) jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Betriebskrankenkasse zu
tragenden Kosten übernehmen (Selbstbehalt).

Bei einem Jahreseinkommen bis zu 18.000 EUR
beträgt der jährliche Selbstbehalt 300 EUR,die Prämie beträgt jährlich 200 EUR,

bei einem Jahreseinkommen bis zu 28.000 EUR
beträgt der jährliche Selbstbehalt 450 EUR,die Prämie beträgt jährlich 300 EUR

bei einem Jahreseinkommen bis zu 38.000 EUR
beträgt der jährliche Selbstbehalt 600 EUR,die Prämie beträgt jährlich 400 EUR

und bei einem Jahreseinkommen über 38.000 EUR beträgt der jährliche Selbstbehalt 900 EUR,die Prämie beträgt jährlich dann 600 EUR.

Auf den Selbstbehalt werden die Kosten für die Inanspruchnahme folgender Leistungen nicht
angerechnet:
- Prävention (§§ 20 und 20d SGB V)
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V,
Individualprophylaxe § 22 SGB V, Zahnprophylaxe § 55 Absatz 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V)
- Medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter
Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V)
- Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien.

Die Mindestbindungsfrist an den Wahltarif beträgt drei Jahre.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die bkk melitta hmr aus.

Autor: bkk melitta hmr


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Tel. 0571 93409-0
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