hkk Krankenkasse
Mehrleistung
Haushaltshilfe bei stationären Aufenthalten
Über den gesetzlichen Rahmen hinaus bietet die hkk ihren Versicherten Haushaltshilfe bei allen stationären Aufenthalten mit Kind im Haushalt bis zu 14 Jahren an. Gesetzlich wird diese Leistung nur bis zu einem Alter von zwölf Jahren gewährt. Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann. Die Dauer der Leistung hängt vom individuellen Krankheitsfall ab.
Autor: hkk Krankenkasse
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