Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Kinder unter sechs Jahren haben Anspruch auf Untersuchungen (U1-U9 beim Kinderarzt) zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden. Zusätzlich werden die Kinder zwischen drei und sechs Jahren auf Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten untersucht (FU1-FU3 beim Zahnarzt).

Sobald das Kind zehn Jahre alt ist, steht ihm erneut zwei Untersuchung (J1/J2) zu.

Einige Krankenkassen bieten weitere U-Untersuchungen an (U10-U11; vgl. Zusatzleistungen der Kassen).


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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