Stationäre Hospize
Versicherte haben Anspruch auf einen Zuschuss zur stationären oder teilstationären Versorgung in Hospizen. Die Höhe des Zuschusses legt die Krankenkasse in ihrer Satzung fest. Voraussetzung für den Zuschuss ist insbesondere, dass der Versicherte keiner Krankenhausbehandlung bedarf.