energie-BKK
Für Nutzer des Bereichs "meineGKV" werden die Kassenprofile mit weiteren Informationen angezeigt. Jetzt kostenfrei anmelden / registrieren...
Satzung:
-
Autonomes Recht
In ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden.
Kündigung:
-
Verkürzte Fristen
Wechsel innerhalb der Kassenart
Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten.
Die energie-BKK macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.
Freiwillige Mitgliedschaft
Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden.
Die energie-BKK macht hiervon Gebrauch: Die Freiwillige Mitgliedschaft endet sofort mit Beginn des Anspruchs auf Familienversicherung.
Publizität:
-
Geschäftsbericht
Mit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse.
Derzeit ohne Verlinkung - Kasse ist angefragt
Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) keine Geschäftszahlen.
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
energie-BKK
Immer aktuell
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik