Krankenkassen sind jeweils bis 01.03. zur Veröffentlichung der von ihnen für das Vorjahr gezahlten Vorstandsvergütungen und der zusätzlich erbrachten Leistungen (für Versorgung, PKW, etc.) verpflichtet. Die Liste basiert auf den aktuellen Meldungen der Kassen. Die Höhe der Zusatzleistungen ist unter Details genannt (ab 2021). Sie ist wesentlich von den Aufwendungen der Kassen für die Zusatzversorgung der Vorstände (Betriebsrente/privat) geprägt.
Vorschau/Auszug:
| Kassenname | var.iabel1 | Gesamt2 | Diff3 | |
|---|---|---|---|---|
0,00 € |
402.518,04 € |
|||
0,00 € |
360.600,00 € |
|||
0,00 € |
352.307,79 € |
|||
62.575,50 € |
311.790,08 € |
|||
47.880,00 € |
300.360,00 € |
2Gez. Gesamtverg. im KJ 2Gezahlte Gesamtvergütung im Kalenderjahr 2gezahlte Gesamtvergütung im Kalenderjahr
3Steigerungsrate der gezahlten Gesamtvergütung zum Vorjahr
Bitte loggen Sie sich in meineGKV ein, um die vollständige Liste aller veröffentlichten Bezüge mit Jahresauswahl, Steigerungsraten und Sortierfunktion anzuzeigen.
meineGKV - jetzt einloggen|Mehr Infos|registrieren (kostenfrei)
Die Angaben basieren auf den Veröffentlichungen der Kassen im Bundesanzeiger für den Vorstandsvorsitz bzw. einen Alleinvorstand.
Hintergrund
Vorstandsverträge und -vergütungen in der GKV
Mehr Informationen zu den Themen Vorstandsverträge und -vergütungen sowie deren rechtliche Grundlagen und Aufsicht
Aktuelles
Institutionelle Mitteilungen:
Vom Rezept bis zur Langzeitmedikation: Besonders für ältere und chronisch kranke Menschen können Arzneimitteltherapien zu unerwünschten Neben- oder Wechselwirkungen führen....
Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für stationäre Krankenhausbehandlungen von Kindern und Jugendlichen / Zahl der wegen psychischen Erkrankungen stationär behandelten Kinder...
Neues per E-Mail
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik