Änderungen am PDSG nötig

Bundesdatenschutzbeauftragter droht mit Stopp der ePA

11.04.2020·Der am 01.04.2020 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) weist wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, insbesondere beim Zugriffsmanagement auf die elektronische Patientenakte (ePA). Dies teilt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit. Ohne Änderungen am PDSG müsse den Kassen In letzter Konsequenz das Angebot entsprechender ePA untersagt werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, bewertet das Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) kritisch. Insbesondere im Hinblick auf das Zugriffskonzept der elektronischen Patientenakte (ePA) weise der am 01.04.2020 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wesentliche datenschutzrechtliche Defizite...

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