Analyse von Virus-Mutationen

Labore werden zur Weiterleitung von Genomsequenzdaten verpflichtet

19.01.2021·Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu erhalten, werden Labore ab sofort zur Weiterleitung der Daten vorgenommener Genomsequenzierungen an das Robert-Koch-Institut (RKI) verpflichtet. Eine entsprechende Coronavirus-Surveillanceverordnung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 18.01.2021 erlassen. Sie tritt bereits am 19.01.2021 in Kraft. Grundlage der Verordnung ist das vom Bundestag im November 2020 beschlossene Dritte Bevölkerungsschutzgesetz.

Die Verordnung verfolgt das Ziel einer bundesweit flächendeckenden molekularen Surveillance (Überwachung) der Coronaviren. Mit Hilfe der Sequenzdaten kann die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten frühzeitig entdeckt und deren Eintrag aus dem Ausland zeitnah festgestellt werden. / Kritik an spätem Einstieg in Genomsequenzierung / Schon...

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