Anpassung der Beitragsberechnung für Gleitzonenjobs bis 800 Euro

14.12.2011·Ab Januar 2012 gilt für die Beitragsberechnung innerhalb der Gleitzone ein neuer Berechnungsfaktor. Auch der Beitragssatz zur Rentenversicherung und die Insolvenzgeldumlage ändern sich.

Für Beschäftigte mit einem Entgelt zwischen 400,01 und 800,00 Euro pro Monat gilt eine besondere Regelung zur Beitragsberechnung. Innerhalb dieser "Gleitzone" wird das beitragspflichtige Entgelt für den Arbeitnehmer rechnerisch reduziert, bevor aus diesem die Beiträge berechnet werden. Arbeitnehmer zahlen damit nur einen reduzierten Beitragsanteil....

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