Antikorruptionsgesetz

Bestechung und Bestechlichkeit bald auch in Heilberufen strafbar

18.04.2016·Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen will die große Koalition eine Gesetzeslücke schließen, nach der insbesondere freiberuflich niedergelassene Mediziner bisher nicht unter die strafrechtlichen Regelungen der Korruption fallen. Während das Gesetz insgesamt begrüßt wird, kritisieren Opposition und Kassen, dass nicht alle Schlupflöcher geschlossen werden.

Korruption im Gesundheitswesen kann künftig auch strafrechtlich geahndet werden. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstag (14.04.2016) einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. 464 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, 58 waren dagegen, 54 enthielten sich. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig....

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