Arbeitsunfähigkeit: Arbeitgeber darf Nachweis ab dem ersten Tag fordern

15.11.2012·Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit auf Wunsch des Arbeitgebers schon ab dem ersten Tag per ärztlicher Bescheinigung nachweisen. Eine Begründung des Arbeitgebers bedarf es hierzu nicht.

Arbeitgeber sind berechtigt, von ihren Arbeitnehmern die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit (AU) und deren voraussichtliche Dauer ab dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit Urteil vom 14.11.2012 entschieden. Die Ausübung des Rechts durch den Arbeitgeber...

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