Aufsichtsbehörde: Rund 20 Kassen ohne ausreichende Rücklage

15.06.2011·Etwa jede vierte der vom Bundesversicherungsamt beaufsichtigten Kassen verfügt derzeit nicht über die im Gesetz vorgeschriebene Rücklage und muss ihre finanzielle Situation durch Einsparungen oder Zusatzbeiträge verbessern.

Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes (BVA) können derzeit mindestens 20 Krankenkassen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage nicht vollständig vorweisen. Etwa jede vierte der unter der Aufsicht des BVA stehenden überregionalen Krankenkassen muss damit Einsparungen und notfalls die Erhebung von Zusatzbeiträgen ins Auge fassen. Akut gefährdet...

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