Aufsichtsbehörde prüft Vorstandsverträge der Kassen

20.05.2003·Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat sich die Vorstandsverträge nahezu aller bundesunmittelbaren Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen vorlegen lassen. Ergebnis: Die Vergütungen der Vorstände bei gesetzlichen Krankenkassen sind "ganz überwiegend angemessen und nicht...

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