Ausländische Unternehmen in Deutschland

Urteil: Kein Wettbewerbsvorteil durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge im Herkunftsland

04.09.2017·In Deutschland tätige Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland können sich zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils innerhalb Deutschlands nicht auf die für sie günstigeren Sozialversicherungstarife des Herkunftslandes berufen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

Unternehmen aus der Europäischen Union haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen, durch welche die sozialrechtlichen Bestimmungen am Sitz des Unternehmens auch dann für dessen Beschäftigte gelten, die über Jahre hinweg in Deutschland tätig sind. Die Ablehnung einer Vereinbarung ist allerdings gerichtlich überprüfbar....

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