Auslandsreise-Krankenversicherung

Angebot durch Kassen wird erneut geprüft - BKK erwirkt Revision beim Bundessozialgericht

15.09.2015·Ob eine gesetzliche Krankenkasse für ihre Versicherten per Vertrag mit der privaten Assekuranz einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz im Ausland vereinbaren darf, muss erneut vor Gericht entschieden werden.

Ende April dieses Jahres urteilte das Landessozialgericht (LSG) Hessen, dass gesetzliche Krankenkassen keine Auslandsreise-Krankenversicherungen bei privaten Anbietern für ihre Versicherten abschließen dürfen. Die Revision beim Bundessozialgericht (BSG) wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die R+V BKK nun erfolgreich Rechtsmittel eingelegt....

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